Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes für Sportvereine

Entscheidende Veränderungen ab dem 30.05.2020 sind

·     Uneingeschränktes Training (auch Kontaktsport) im Leistungssport ist jetzt nicht nur an den Bundesstützpunkten, sondern auch an Landesleistungsstützpunkten mit besonderem Landesinteresse indoor und outdoor möglich.

·    Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen mit geeigneten Vorkehrungen (Hygiene, Infektionsschutz, Zutrittskontrolle, Einhaltung Mindestabstand) genutzt werden (Toiletten weiterhin).

·    Im Freien ist auch nicht kontaktfreier Sport (also ohne Mindestabstand) als Training in Gruppen von maximal 10 Personen möglich.

·    Sportfreianlagen dürfen von bis zu 100 Zuschauern betreten werden

·    Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport sind nur im Freien möglich und es muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorliegen, das vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt genehmigt wurde. Dies wird aus unserer Sicht von vielen Vereinen nicht leistbar sein. Allerdings hatten wir bereits in unserem letzten Update darüber informiert, dass die meisten Fachverbände ihre Wettkämpfe ohnehin bereits vorsorglich bis zu den Sommerferien eingestellt haben. Hier wird also kein Schaden durch diese zusätzliche Vorschrift entstehen. Das gilt besonders für Teamsportarten.

·    In den Sommerferien sind Freizeiten für Kinder und Jugendliche möglich (Details siehe Anlage zur CoronaSchVO Kapitel X).

© 2021 Polizeisportverein Wuppertal e.V.

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