Ab dem 30. Mai 2020 ist mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) – in der ab dem 30.Mai gültigen Fassung- angepasster Sportbetrieb in den Vereinen wieder möglich.
Gem. § 9 (4) der CoronaSchVO sind bei kontaktfreiem Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sicherzustellen.
Bis auf weiteres findet folgendes Hygienekonzept des PSV Wuppertal Anwendung:
1) Allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen
> Grundsätzlich gilt: wer sich krank fühlt bleibt zu Hause! Bei Anzeichen jedweder Krankheitsymptome darf nicht am Trainingsbetrieb teilgenommen werden. Hatten Sie/hattet ihr Kontakt zu einer Corona infizierten Person, bleibt vom Training fern und haltet euch an die Vorgaben eures Arztes oder der örtlichen Gesundheitsbehörde. Haben Sie/habt ihr eine Corona Infektion hinter euch, müsst ihr eure vollständige Genesung ärztlich attestiert nachweisen.
> mit Betreten einer Sporthalle müssen sich alle Sportler und Sportlerinnen die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel sind durch die einzelnen Abteilungen in ausreichendem Maß bereitzustellen.
> Sportler und Sportlerinnen müssen sich in eine Teilnehmerliste/Pandemieliste eintragen. Die Abteilungen und Kurse gewährleisten eine lückenlose Nachverfolgbarkeit der Teilnahme und die Erreichbarkeit der Sportler und Sportlerinnen. Die Listen sind für vier Wochen sicher aufzubewahren und danach zu vernichten. Der Datenschutz ist grundsätzlich zu beachten.
Sportler und Sportlerinnen, die sich nicht in die Liste eintragen möchten, können nicht am Sportbetrieb teilnehmen.
> Die Sporthallen sind unter Wahrung der Abstandsregeln mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten. Die Sportler/-innen werden durch die Übungsleitung reingelassen. Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) kann mit Beginn der Trainingseinheit abgelegt werden. Nach Ende und bei Verlassen der Halle ist der MNS wieder anzulegen.
> Bei Gruppenwechseln ist für den Wechsel genügend Zeit einzuplanen, so dass sich die „gehenden“ und die „kommenden“ Sportler und Sportlerinnen möglichst nicht treffen. Dies ist durch die Übungsleiter/-innen sicherzustellen (z.B. indem das eigentliche Sportangebot um 10 Minuten verkürzt wird)
> die Sportler und Sportlerinnen kommen bereits in Sportbekleidung, Duschen und Umkleideräume sind nicht zu benutzen. Lediglich die Schuhe sind natürlich zu wechseln.
> es dürfen grundsätzlich nur kontaktfreie Übungen durchgeführt werden, ständige Anpassungen dieser Regelung ergeben sich aus der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung.
> ein Mindestabstand von 2 m zwischen den Sportlern/Sportlerinnen ist unbedingt einzuhalten
> es sind ausreichend große Handtücher mitzuführen
> nach jeder Trainingseinheit sind benutzte Trainingsgeräte zu reinigen und zu desinfizieren, hierzu gehören auch Matten und Budomatten!
2) Städtische Sporthallen/angemietete Sporthallen
Über die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen hinaus sind die Hygienekonzepte der Städtischen Sporthallen/angemieteten Sporthallen unbedingt zu beachten. Die Abteilungen informieren sich jeweils selbständig über diese Konzepte und integrieren sie in ihre eigenen Hygienekonzepte.
3) Empfehlungen der einzelnen Sportfachverbände
Die Abteilungen orientieren sich darüber hinaus an den Empfehlungen ihrer Sportfachverbände. Insbesondere Hinweise zu Gruppengrößen und Abstandsverhalten sind einzuhalten.
4) Sport im Freien/Outdoor
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen auch im Freien!
Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien für Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO genannten Gruppen gehören, auch der nicht-kontaktfreie Sport möglich.
Der Sportplatz Buschland ist über das Fußgängertor zu betreten und wieder zu verlassen. Abstandsregeln sind einzuhalten. Während des Trainingsbetriebes ist sicherzustellen, dass das Zugangstor verschlossen ist, damit Unbefugte das Gelände nicht betreten.
5) Sport in der Sporthalle der Polizei Wuppertal – Sporthalle Buschland-
Neben den allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen gilt folgendes:
> Der Zugang zum Sportzentrum findet ausschließlich über den Haupteingang statt. Im Vorraum befindet sich ein Tisch des PSV Wuppertal. Auf diesem sind zusätzlich Desinfektionsmittel bereitgestellt. Hier werden auch die Teilnehmerlisten ausgefüllt. (Hinweis: eigene Kugelschreiber mitführen) Ferner wird hier durch die Übungsleiter die Schlüsselübergabeliste ausgefüllt.
> Die Sporthalle wird auch wieder über den Haupteingang verlassen. Dies geschieht koordiniert durch die Übungsleitung unter Wahrung der Abstandsregelung gemeinsam. Eine Begegnung mit den Sportlerinnen und Sportlern aus anderen/nachfolgenden Gruppen ist auszuschließen. Auch vor dem Sportzentrum gelten die Abstandsregeln.
> Es sind ausschließlich die Toiletten auf der Hallenebene zu benutzen. Der Zugang ist nur einzeln zu gestatten. Es sind durch die Abteilungen Flächendesinfektionsmittel und Händedesinfektionsmittel zur individuellen Reinigung zur Verfügung zu stellen. Nach Toilettenbenutzung sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
> der Zugang zum Judoraum erfolgt ausschließlich über die Herrenumkleide, er wird ausschließlich über das Treppenhaus zur Damenumkleide wieder verlassen. Die Gruppengröße im Judoraum darf 12 Sportler/Sportlerinnen plus Übungsleitung nicht überschreiten.
Nach jeder Trainingseinheit ist die Reinigung des Mattenbodens sowie weiterer Kontaktflächen zu gewährleisten.
Die Übungsleitung stellt sicher, dass die dortigen Toiletten nicht genutzt werden.
Es dürfen nur kontaktfreie Übungen durchgeführt werden.
> Der Kraftraum bleibt weiterhin geschlossen.
6) Maßnahmen durch den geschäftsführenden Vorstand des PSV Wuppertal
Der geschäftsführende Vorstand des PSV Wuppertal stellt die Desinfektionsmittel für den Eingangsbereich der Sporthalle Buschland zur Verfügung und kümmert sich um ständige Verfügbarkeit.
Ferner organisiert der geschäftsführende Vorstand die Übergabereinigung der Sportstätten und Toiletten an die Polizeibehörde.
Das Ausgangstor an der Schießanlage wird um 22 Uhr durch den Wach- und Schließdienst verschlossen.