Hygienekonzept ab 01.07

Ab dem 30. Mai 2020 ist mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) – in der ab dem 30.Mai gültigen Fassung- angepasster Sportbetrieb in den Vereinen wieder möglich.

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